Zweizügigkeit für die Waltroper Grundschulen
Dienstag, 17 Februar, 2009 | Autor: S.Bentlage | Kategorie: Schule, Kultur, SportGeht man mit einem gesunden Menschenverstand an das heran, was sich in Waltrop zurzeit in Sachen Grundschulentwicklungsplanung abspielt, kann man nur noch den Kopf schütteln. Es ist noch gar nicht solange her, da haben Waltroper PolitikerInnen einstimmig beschlossen, an allen vier Grundschulen der Stadt ein offenes Ganztagsangebot einzurichten. Infolgedessen hat die Stadt Waltrop eigenes Geld investiert, um die sachlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen und hat zudem Bundeszuschüsse beantragt und erhalten.
Die GLW ist bis vor kurzem davon ausgegangen, dass alle, die damals abgestimmt haben, aufgrund ihres Sachverstandes wussten, was sie tun: nämlich de facto die Standortsicherung von vier Grundschulen festzuschreiben.
Wieso? Weil man verantwortlicherweise nur solche Beschlüsse fasst, deren Konsequenzen man bis zu Ende gedacht hat. Das heißt in diesem Fall, man kann nicht hingehen und kommunales Geld in ein Vorhaben investieren, und es kurze Zeit danach wieder zu zerstören Das Geld ist dann in den Sand gesetzt. Dazu kommt, dass die erhaltenen Bundeszuschüsse von der Stadt Waltrop wieder zurückgezahlt werden müssen.
Außerdem ist die GLW irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass seitens der PolitikerInnen Einstimmigkeit dahingehend herrscht, für die Waltroper GrundschülerInnen die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass für sie eine optimale schulische Bildung und Erziehung gewährleistet ist. Grundvoraussetzung dafür ist es nämlich, die Schulstandorte zu erhalten und die jeweilige Zweizügigkeit festzulegen. Denn nur dann verfügt Waltrop über vier funktionstüchtige Grundschulsysteme
-mit einem angemessenen Raumangebot
-mit kleinen Klassen, in denen die Kinder besser gefördert werden können als in großen Klassen
-mit einer angemessenen Anzahl an Fördergruppen
-mit einer guten stabilen Lehrerversorgung
-mit wenig Unterrichtsausfall
-mit der dringend notwendigen Planungssicherheit für Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern und Schulaufsicht
-mit wenigstens einer Schule (die von der Schließung bedrohte Lutherschule!), die sich der Aufgabe gestellt hat, behinderte und nichtbehinderte SchülerInnen gemeinsam zu unterrichten und zu fördern.
(Es gibt Städte, in denen sich alle Grundschulen dieser Aufgabe verpflichtet haben!)
Angesichts des Vorschlags einiger PolitikerInnen „Lasst uns die Hände erst einmal in den Schoß legen und geduldig noch ein Jahr abwarten“, stellt sich für die GLW die Frage, ob dies auf der Grundlage mangelnder Sachkunde geäußert wurde (nicht zu Ende denken) oder dem politischen Kalkül, auf „sanftem“ Weg – ohne öffentliche Diskussion – die Lutherschule abzuschaffen. Im ersten Fall könnten sich diese PolitikerInnen noch sachkundig machen und bei nochmaliger Abstimmung anders entscheiden, im zweiten Fall müssen sie sich die Frage nach ihrem Verantwortungsbewusstsein, ihrer sozialen Kompetenz und ihrer Einstellung behinderten Menschen gegenüber gefallen lassen.
Letztendlich passt die Grundschuldiskussion leider ins Bild der Waltroper Politik:
Theoretisch heißt es: Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft! Auf ihrem Rücken werden wir auf keinen Fall sparen!
In der Praxis heißt es: Jetzt lasst uns doch mal überlegen, was wir im Kinder- und Jugendbereich noch einsparen oder besser noch verhökern können?! Z.B. Kinderspielplätze, ein Grundschulstandort, das Yahoo etc. etc. .
Sigrid Bentlage